You are currently browsing the NetzNavi Blog blog archives for the day Mittwoch, September 16th, 2009.

Kalender

September 2009
M D M D F S S
« Jul   Okt »
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930  

Letzte Kommentare

Statistik

Archive for September 16th, 2009

Impressumspflicht für Blogs

Mittwoch, September 16, 2009 posted by Matthias

In letzter Zeit überlege ich immer wieder ob ein Impressum für meinen Blog notwendig ist oder nicht. Schließlich habe ich mich über mehrere Quellen ausführlich Informiert.

Da unter einem Blog generell eine Website zu verstehen ist, auf der in periodischen Abständen neue Einträge erscheinen, sind solche Blogs im Hinblick auf die Impressumspflicht vom Grundsatz her rechtlich nicht anders als konventionelle Internetseiten aufzufassen. Und Betreiber von Internetseiten sind grundsätzlich dazu verpflichtet, gesetzlich festgelegte Informationen zum Anbieter der jeweiligen Seiten ins Netz zu stellen und dadurch ihrer Impressumspflicht nachzukommen. Sinn und Zweck dieser Impressumspflicht ist es, dass den Besuchern der Internetseite die Möglichkeit eingeräumt werden muss, in Erfahrung zu bringen, mit wem sie es in Bezug auf das Angebot der jeweiligen Seite im konkreten Fall zu tun haben. So ist z.B. eine aufrufbare Anschrift unbedingt notwendig, um gegen den jeweiligen Seitenbetreiber notfalls begründete Rechtsansprüche gerichtlich durchsetzen zu können.

Internetseiten aller Arten – so auch Blogs – fallen unter die Begrifflichkeit der “Telemedien”, die in §1 I Telemediengesetz (TMG) definiert ist. Somit müssen die Blog-Betreiber individuelle Wünsche nach Datenschutz und Anonymität ihrer Einträge, die einer Impressumspflicht entgegenstehen, stets in den Hintergrund rücken. Die bezüglich der Impressumspflicht von Blogs geltende Rechtslage wurde durch das Telemediengesetz, das am 1. März 2007 in Kraft trat, grundlegend reformiert. Diese Neuregelung war schon allein aufgrund der Tatsache dringend erforderlich, dass bezüglich der Impressumspflicht von Blogs bereits seit längerem große Unsicherheiten bestehen. Nicht ohne Grund wird auch aktuell noch in zahlreichen Internetforen über die genaue Positionierung der Blogs in den neuen rechtlichen Regelungen kontrovers diskutiert. Letztendlich ist hier als nicht immer eindeutig interpretierbare Antwort wohl nur festzuhalten, dass die Pflichten der Blog-Betreiber zur Veröffentlichung eines Impressums relativ unterschiedlich sind und von der konkreten inhaltlichen Gestaltung des jeweiligen Website-Angebots abhängig sind:

So müssen Blog-Betreiber, deren Blog primär kommerziell genutzt wird, also ein Angebot beinhaltet, durch das üblicherweise ein Entgelt erzielt werden soll, auch nach der neuen Regelung ein vollständiges Impressum veröffentlichen. Diese Pflicht lässt sich aus § 5 TMG (“Allgemeine Informationspflichten”) ableiten. Danach müssen sämtliche Informationen, welche der “Dienstanbieter” von Telemedien erteilen muss, unbedingt “leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar” gestaltet werden. Was die genaue Positionierung des Impressums auf der Blog-Seite betrifft, so muss jedoch nicht auf jeder Blog-Unterseite ein anklickbarer Link zum Impressum vorhanden sein. Vielmehr gilt die “unmittelbare Erreichbarkeit” des Impressums bereits als gewährleistet, wenn dieses durch zwei Klick-Vorgänge problemlos aufgerufen werden kann und auf der Seite gut sichtbar ist.

Die in § 5 TMG genannten Telemedien schließen übrigens auch redaktionell-journalistisch konzipierte Blogs mit ein. Bei letzteren Seiten ist sogar zusätzlich noch eine für die konkreten Blog-Inhalte verantwortliche Kontaktperson mit Name und Anschrift zu nennen (§ 55 II “Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien” oder kurz “RStV”).

Das Impressum kommerziell orientierter Blogs von Unternehmern muss die folgenden Angaben in gut leserlicher Textform enthalten:

* Name, Adresse und E-Mail-Adresse des Blog-Betreibers
* bei Register-Eintragung des Betreibers auch der Standort des Registers sowie die Registernummer
* Nennung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
* Art der kommerziellen Rechtsform (GmbH, AG etc.)

Alle übrigen Blog-Betreiber sind dazu verpflichtet, zumindest ihren Namen und ihre Anschrift anzugeben. Von dieser Regelung ausgenommen sind lediglich diejenigen Blog-Betreiber, deren Blogs ausschließlich familiären oder persönlichen Interessen dienlich sind (§ 55 I “RStV”). Es sollte jedoch nicht darauf vertraut werden, dass die Rechtsprechung diese Ausnahme großzügig interpretiert. Denn die überwiegende Mehrheit der Blogs ist nun einmal so konzipiert, dass sie ein möglichst breites Publikum anspricht.

Wer verfasst schon tatsächlich nur Einträge die an die eigene Familie gerichtet sind und ausschließlich privates beinhalten?!
Ein Impressum ist also so gut wie auf jeden Blog notwendig.